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Nutzungsbedingungen Leitungsauskunft
Allgemeine Bedingungen des Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz (ZVWV) über die internetgestützte Bereitstellung von Informationen zur Lage von Versorgungsanlagen
Stand 20.12.2020
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- 1. Regelungsgegenstand
Diese Allgemeinen Bedingungen (nachfolgend AB) regeln die unentgeltliche Auskunft über die „Leitungsauskunft über Internet“ (nachfolgend LAI). Umfasst sind Versorgungsanlagen, die vom ZVWV betrieben werden. Die Auskunft nach diesen AB dient allein der Abwendung von Gefahren sowie dem Schutz der von der Auskunft erfassten Versorgungsanlagen im Rahmen von Planungen und Bauvorhaben. - 2. Nutzerzugang
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2.1. Zugangsmöglichkeiten
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2.1.1. Einmalzugang
Der Zugang ermöglicht eine einmalige Auskunft. Für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung ist eine Registrierung des Nutzers in der LAI erforderlich. Diese Registrierung erfolgt durch Ausfüllen eines Online-Formulars. -
2.1.2. Zugang über Drittportale
Der Zugang zur LAI erfolgt über die jeweilige Plattform, an der sich der Nutzer ggf. separat registrieren muss. Bei jeder Auskunft hat der Nutzer in eigener Verantwortung zu überprüfen, dass seine über das Drittportal übermittelten Anfragedaten vollständig und korrekt in die LAI übertragen wurden. -
2.1.3. Zugang für Partner
Der Zugang ermöglicht mehrmalige Auskünfte. Für die erstmalige Inanspruchnahme dieser Dienstleistung ist eine Registrierung erforderlich. Es wird ein Nutzeraccount eingerichtet, welcher über eine Nutzerkennung sowie ein Passwort geschützt ist. Der Nutzeraccount wird durch den ZVWV nach Prüfung freigegeben. Der ZVWV behält sich im Einzelfall bei begründetem Anlass vor, eine Freigabe nicht zu erteilen. Der Nutzer verpflichtet sich, seine persönliche Nutzerkennung sowie sein Passwort vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte zu schützen bzw. diese unverzüglich zu ändern bzw. vom ZVWV ändern zu lassen, wenn die Vermutung einer unberechtigten Kenntnis der Nutzerkennungen bzw. Passworte durch Dritte besteht.
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2.1.1. Einmalzugang
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2.2. Sperrung des Nutzerzugangs
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2.2.1. Der ZVWV ist berechtigt, den Zugang für
Partner gemäß Ziffer 2.1.3 bei Vorliegen berechtigter
Gründe zu sperren. Dieses Recht besteht
insbesondere bei:
- fehlerhaften bzw. unvollständigen Angaben bei der Registrierung,
- unberechtigter Weitergabe der Nutzerkennung oder des Passwortes,
- unberechtigter Kenntnis der Nutzerkennung bzw. des Passwortes durch Dritte,
- unsachgemäßer bzw. missbräuchlicher Nutzung.
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2.2.1. Der ZVWV ist berechtigt, den Zugang für
Partner gemäß Ziffer 2.1.3 bei Vorliegen berechtigter
Gründe zu sperren. Dieses Recht besteht
insbesondere bei:
- 2.2.2. Auf Antrag des Nutzers wird der ZVWV über eine Aufhebung der Sperrung bzw. eine neue Berechtigungsvergabe entscheiden.
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2.1. Zugangsmöglichkeiten
- 3. Auskunft
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3.1. Die über das Online-Formular der LAI bzw. das
Drittportal vom Nutzer einzugebenden bzw.
auszuwählenden Daten werden vom ZVWV zum
Zweck der Auskunftserteilung erfasst. Dazu zählen
insbesondere:
- Antragsteller (Nutzer),
- Auftraggeber,
- Ort der Maßnahme (Gemeinde; Gemarkung und Flurstück bzw. Ortsteil, Straße und Hausnummer),
- Beschreibung der Maßnahme (Art der Maßnahme, Baubeginn, Bauende)ggf. detaillierte Angaben zum Projekt (Ausführungsplanung),
- Versandart.
- 3.2. Für die Navigation zum Ort der Maßnahme werden ggf. Daten aus Quellen Dritter (Koordinatendaten, Luftbilder etc.) zur Verfügung gestellt. Der ZVWV übernimmt keine Haftung für die Korrektheit dieser Daten.
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3.3. Die Auskunft wird dem Nutzer gemäß der
gewählten Versandart zur Verfügung gestellt.
Folgende Unterlagen sind Bestandteil der Auskunft:- Zusammenfassung der Anfrage,
- Formular Auskunftserteilung mit Daten zur Anfrage,
- Merkblatt „Mehr Sicherheit“,
- Bestandspläne über die jeweiligen Medien,
- ggf. Detaildarstellungen der Bestandspläne.
- 3.4. Die in den Bestandsplänen gemäß Ziffer 3.3. enthaltenen Angaben und Maßzahlen weisen den Stand zum Zeitpunkt der Einmessung auf. Auf Grund zwischenzeitlicher Änderungen/Ereignisse kann die tatsächliche Verlegetiefe aber auch die tatsächliche seitliche Ausrichtung der Leitungen hiervon abweichen bzw. eine Veränderung von Bezugspunkten (Maßbezüge) erfolgt sein.
- 3.5. Der Gültigkeitszeitraum ist der jeweiligen Auskunft zu entnehmen.
- 3.6 Sämtliche dem Nutzer im Rahmen der Auskunft zur Verfügung gestellten Daten stehen im Eigentum bzw. im Nutzungsrecht des ZVWV und sind somit urheberechtlich geschützt.
- 3.7. In den von der Auskunft umfassten Gebieten können sich zusätzlich Netze bzw. Ver- und Entsorgungsanlagen anderer Netzbetreiber bzw. anderer Versorgungsunternehmen befinden, über deren Lage sich der Nutzer gesondert zu informieren hat.
- 3.8. Der ZVWV behält sich im Einzelfall bei begründetem Anlass vor, die Auskunft mit Auflagen in Bezug auf die Planung bzw. das Bauvorhaben zu erteilen oder eine Auskunft abzulehnen.
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3.1. Die über das Online-Formular der LAI bzw. das
Drittportal vom Nutzer einzugebenden bzw.
auszuwählenden Daten werden vom ZVWV zum
Zweck der Auskunftserteilung erfasst. Dazu zählen
insbesondere:
- 4. Pflichten des Nutzers
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4.1. Der Nutzer ist für die ordnungsgemäße und
fehlerfreie Ausgabe der Auskunft über die von ihm
verwendeten IT-Einrichtungen selbst verantwortlich.
Der ZVWV übernimmt keine Haftung
für Schäden und Folgeschäden, die dem Nutzer
aufgrund nicht geeigneter
Hard-/Softwareausstattung entstehen.
Über die Voraussetzungen bzw. entsprechenden Änderungen hinsichtlich der einzusetzendenHard-/Software hat sich der Nutzer regelmäßig über den WEB-Auftritt der Anwendung LAI zu informieren. - 4.2. Der Nutzer verpflichtet sich, die im Rahmen der Auskunft bereitgestellten Unterlagen bzw. Daten nur zu den in diesen AB genannten Zwecken und Umfang zu nutzen und diese vertraulich zu behandeln. Eine darüber hinaus gehende Nutzung, insbesondere eine Weitergabe der Unterlagen bzw. Daten, auch auszugsweise, ist untersagt.
- 4.3. Die auf den Bestandsplänen angegebenen Quellenangaben sind zu beachten.
- 4.4. Bei jeder Auskunft hat der Nutzer in eigener Verantwortung die bereitgestellten Unterlagen – insbesondere die Bestandspläne – auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen. Sind die übergebenen Unterlagen unvollständig, nicht lesbar oder in sonstiger Weise fehlerhaft (z. B. fehlende Topografie bzw. fehlender Leitungsbestand), so hat dies der Nutzer dem ZVWV unverzüglich mitzuteilen und eine neue Auskunft unmittelbar beim ZVWV einzuholen. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass die Anfrage über die LAI erfolglos geblieben ist oder Störungen während der Anwendung aufgetreten sind. Darüber hinaus hat der Nutzer bei jeder Auskunft in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die der vom ZVWV erteilten Auskunft zu Grunde gelegten Daten mit denjenigen Daten übereinstimmt, die der Nutzer gemäß Ziff. 3.1. eingegeben bzw. ausgewählt hat.
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4.1. Der Nutzer ist für die ordnungsgemäße und
fehlerfreie Ausgabe der Auskunft über die von ihm
verwendeten IT-Einrichtungen selbst verantwortlich.
Der ZVWV übernimmt keine Haftung
für Schäden und Folgeschäden, die dem Nutzer
aufgrund nicht geeigneter
- 5. Gewährleistung, Haftung
- 5.1. Der ZVWV übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit und Störungsfreiheit der LAI. Das Risiko einer Manipulation der Daten durch Dritte, insbesondere während der Datenübermittlung, trägt der Nutzer. Im Fall von Störungen wird sich der ZVWV bemühen, die LAI umgehend wieder zur Verfügung zu stellen.
- 5.2. Der ZVWV übernimmt darüber hinaus keine Gewähr für das Nichtvorhandensein von Schadsoftware auf den Internetseiten. Der Nutzer muss daher zu seinem eigenen Schutz die notwendigen Schritte unternehmen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen einleiten.
- 5.3. Die Haftung des ZVWV sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden im Rahmen der Auskunft ist ausgeschlossen, soweit diese Schäden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung des ZVWV sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt.
- 5.4. Falls Dritten aufgrund einer dem Nutzer erteilten Auskunft nach diesen AB durch den ZVWV bzw. deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Schäden zugefügt werden, stellt der Nutzer den ZVWV von etwaigen Schadenersatzansprüchen frei, es sei denn, die Schäden wurden innerhalb des Haftungsrahmens von Ziffer 5.3. verursacht.
- 6. Datenschutz
- Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungsauskunft finden Sie unter www.zvwv.de.
- 7. Schlussbestimmungen
- 7.1. Zukünftige Änderungen dieser AB wird der ZVWV dem Nutzer in geeigneter Weise bekannt geben. Änderungen sind insbesondere möglich, soweit dadurch eine Anpassung an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen, allgemein anerkannte technische oder kommerzielle Regeln oder behördliche bzw. gerichtliche Entscheidungen erfolgt. Sollten einzelne Regelungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt.
- 7.2. Der ZVWV ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesen AB auf einen Dritten zu übertragen, soweit der Dritte die Gewähr dafür bietet, die Verpflichtungen erfüllen zu können und insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gewährleistet ist.
- 7.3. Gerichtsstand ist Pirna.
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