Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadtverwaltung Wilsdruf (SVW) über die internetgestützte Bereitstellung von Informationen zur Lage von Leitungen und Anlagen in der Fassung vom 18.09.2012

  1. Gegenstand
    1. Diese AGB regeln die kostenlose Auskunft über Leitungen und Anlagen der SVW über die Plattform "Leitungsauskunft über Internet" (LAI). Die Auskunft nach diesen Bedingugnen dient allein der Abwendung von Gefahren sowie dem Schutz der von der Asukunft erfassten Leitungen und Anlagen im Rahmen von Bauvorhaben. Diese AGB gilt ausschließlich für jegliche Nutzung der LAI. Entgegenstehnde oder zusätzliche Bedingugnen von Behörden oder privaten natürlichen oder juristischen Personen, die die LAI nutzen (nachfolgend "Nutzer") gelten nicht, auch wenn die SVW ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn und soweit die SVW schriftlich und ausdrücklich ganz oder teilweise zugestimmt hat.
    2. Die SVW behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen dieser AGB (s. unter 5.3.) sind insbesondere möglich, soweit dadurch eine Anpassung an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen, allgemein anerkannte Regeln der Technik, oder behördliche bzw. gerichtliche Entscheidungen erfolgt.
    3. Die von der SVW erteilte Auskunft hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Auskunftserteilung (maßgebend ist das Ausgabedatum auf den bereit gestellten Bestandsplänen). Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums hat der Nutzer eine neue Auskunft einzuholen.
  2. Registrierung, Benutzerkennung und Passwort
    1. Voraussetzung für den Zugang ist die Online-Registrierung über eine auf der Plattform LAI befindliche Bildschirmmaske. Die Angaben zur Registrierung sind vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Sofern der Nutzer keine natürliche Person ist, kann er sich nur durch eine von ihm hierzu uneingeschränkt bevollmächtigte natürliche Person registrieren lassen.Nutzer die über einen vereinfachten Schnellzugriff die Leitungsauskunft beantragen, werden von der SVW freigeschalten und müssen sich über ein Passwort bei jeder Nutzung anmelden.
    2. Der Nutzer erhält erst Zugang zur LAI, nachdem er die Kenntnisnahme dieser AGB bestätigt hat.
    3. Mit der Bestätigung der AGB gemäß 2.1. kommt zwischen dem Nutzer und der SVW der Vertrag über die Nutzung der LAI (nachfolgend "Nutzungsvertrag") auf der Grundlage dieser AGB zustande.
  3. Leitungsauskunft
    1. Die über die Eingabemaske der LAI vom Nutzer einzugebenden bzw. auszuwählenden Daten, insbesondere: Nutzer, Anwender (Ansprechpartner), Ort der Maßnahme (Gemeinde, Gemarkung und Flurstück bzw. Ortsteil, Straße und Hausnummer) sowie die Beschreibung der Maßnahme (Art der Maßnahme, Baubeginn, Bauende, Versandart) werden von der SVW zum Zwecke der Auskunftserteilung unter Berücksichtigung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen (s. unter 9.) erfasst.
    2. Für die Navigation zum Ort der Maßnahme werden ggf. Daten Dritter (Koordinatendaten, Luftbilder etc.) zur Verfügung gestellt. Die SVW übernimmt keine Haftung für die Korrektheit dieser Daten. Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen und für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
    3. Die Leitungsauskunft wird dem Nutzer als pdf-Dokument in einem zip-Dateiarchiv zum Download bereitgestellt. Der Nutzer verplichtet sich die bereitgestellten Unterlagen nur zur Durchführung der von ihm angegebenen Baumaßnahme zu verwenden.
    4. Der Nutzer erklärt, dass die Planauskunft sein im Eigentum stehendes Grundstück betrifft bzw. er zum Einholen der Planauskunft vom Eigentümer ausdrücklich berechtigt worden ist. Dies hat er auf Verlangen der SVW in geeigneter Weise nachzuweisen.
    5. Folgende Unterlagen werden dem Nutzer mit jeder Auskunft bereitgestellt: Zusammenfassung der Anfrage, Formular zur Leitungsauskunft mit Daten zur Anfrage, Bestandspläne, Hinweisblatt zu Erdarbeiten.
    6. Die in den Bestandsplänen gemäß Ziff. 3.5. enthaltenen Angaben und Maßzahlen sind hinsichtlich Lage und Verlegetiefe unverbindlich. Die SVW übernimmt keinerle Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten. Mit Abweichungen muss gerechnet werden. Dabei ist zu beachten, dass erdverlegte Leitungen nicht zwingend geradlinig sind und auf dem kürzesten Weg verlaufen. Darüber hinaus darf auf Grund von Erdbewegungen, auf die die SVW keinen Einfluss hat, auf eine Angabe zur Überdeckung nicht vertraut werden. Die genaue Lage und der Verlauf der Leitungen sind in jedem Fall durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (Ortung, Querschläge, Suchschlitze, Handschachtung o.ä.) festzustellen. Es ist darauf zu achten, dass zu Beginn der Bauphase immer aktuelle Pläne vor Ort vorliegen (s. unter 1.3.). Die auf dem Formular zur Leitungsauskunft gemachten zusätzliche Bemerkungen sind zwingend zu beachten.
    7. Die Auskunft gilt nur für den angefragten räumlichen Bereich und nur für eigene Leitungen und Anlagen der SVW. In den von der Leitungsauskunft umfassten Gebieten können sich zusätzlich Leitungen und Anlagen anderer Netzbetreiber bzw. anderer Rechtsträger befinden, über deren Lage sich der Nutzer gesondert zu informieren hat.
    8. Sämtliche im Rahmen der Leitungsauskunft dem Nutzer durch die SVW zur Verfügung gestellten Daten stehen im Eigentum bzw. im Nutzungsrecht der SVW.
  4. Höhere Gewalt
    1. Alle Ereignisse oder Umstände, die sich dem Einfluss der SVW entziehen und die ihnen in nicht zu vertretender Weise die Erfüllung ihrer Vertragspflichten unmöglich oder unzumutbar machen, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streiks und Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von Hoher Hand und ähnliche Hindernisse befreien die SVW für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von ihren vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten unvorhersehbaren Umstände bei Dritten, denen sich die SVW zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bedient, eintreten und zu Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der Daten führen, ohne dass dies die SVW zu vertreten hätte.
    2. Gesetzlich begründete Rücktrittsrechte des Nutzers, soweit die vorgenannten Ereignisse oder Umstände zu einer unangemessen lang andauernden Befreiung der SVW von ihren vertraglichen Verpflichtungen führen, bleiben unberührt.
  5. Pflichten, Haftung des Nutzers
    1. Der Nutzer ist für die ordnungsgemäße und fehlerfreie Ausgabe der Leitungsauskunft über die von ihm verwendeten IT-Einrichtungen selbst verantwortlich. Der Nutzer ist ebenfalls für die Überprüfung der von ihm verwendeten E-Mail-Adressen verantwortlich. Die SWR übernehmen keine Haftung für Schäden und Folgeschäden, die auf Grund mangelhafter Hard- und/oder Softwareausstattung auf Seiten des Nutzers entstehen.
    2. Der Nutzer verpflichtet sich:
      - seine persönlichen Benutzerkennungen sowie Passworte vor dem unberechtigtem Zugriff durch Dritte zu schützen bzw. diese unverzüglich zu ändern bzw. von den SVW ändern zu lassen, wenn die Vermutung einer unberechtigten Kenntnis der Benutzerkennungen bzw. Passworte durch Dritte besteht,
      - für die Benutzeradministration gegenüber SVW einen Ansprechpartner zu benennen,
      - die im Rahmen der Leitungsauskunft bereit gestellten Unterlagen bzw. Daten nur zu den in diesen AGB genannten Zwecken und Bedingungen zu nutzen und diese vertraulich zu behandeln. Eine Nutzung der von der SVW bereitgestellten Informationen in der LAI erfolgt ausschließlich zur eigenen Verwendung für Bau- und Planungsmaßnahmen. Eine anderweitige Verwendung durch den Nutzer, z. B. zur Auswertung und Nutzung nur der Hintergrundsituation (Topographie- und Katasterdarstellung) ist unzulässig,
      - die Entnahme von Maßen durch Abgreifen aus den Planunterlagen zu unterlassen,
      - sich über die Voraussetzungen bzw. Änderungen hinsichtlich der einzusetzenden Hard- und Software regelmäßig auf der Plattform LAI zu informieren.
    3. Änderungen auf Seiten des Nutzers sind, soweit für die Registrierung auf der Plattform LAI bzw. für die Leitungsauskunft relevant, unverzüglich und unaufgefordert der SVW mitzuteilen.
    4. Bei jeder Leitungsauskunft hat der Nutzer in eigener Verantwortung die bereitgestellten Unterlagen, insbesondere die Bestandspläne auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen. Sind die übergebenen Unterlagen ersichtlich unvollständig oder in sonstiger Weise fehlerhaft (z.B. fehlende Topographie, fehlender Leitungsbestand), so hat dies der Nutzer der SVW unverzüglich mitzuteilen und die Auskunft unmittelbar bei den SVW einzuholen. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass die Anfrage über die LAI erfolglos geblieben ist oder Störungen während der Anwendung aufgetreten sind.
    5. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die LAI unzumutbar oder übermäßig zu nutzen, zu modifizieren, zu blockieren oder in sonstiger Weise zu stören. Ohne vorherige Zustimmung der SVW dürfen die Inhalte der LAI nicht kopiert, verbreitet oder Screenshots oder Hardcopies davon erstellt werden. Die SVW behält sich bei Verletzung ihrer Rechte die Geltendmachung von Ansprüchen, insbesondere gemäß 5.7., vor.
    6. Der Nutzer wird mit seinen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen insbesondere die Einhaltung seiner Pflichten gemäß dieser AGB und dem darauf basierenden Nutzungsvertrag verbindlich vereinbaren.
    7. Der Nutzer, seine Organmitglieder, Mitarbeiter sowie Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen haften für im Rahmen dieser AGB in Verbindung mit dem Nutzungsvertrag schuldhaft verursachten Schäden nicht, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie anderen Gefährdungstatbeständen (Haftpflichtgesetz, Produkthaftungsgesetz). Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung des Nutzers, seiner Organmitglieder, Mitarbeiter sowie seiner Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
  6. Sperrung der Benutzerlegitimation
    1. Die SVW ist berechtigt, die Zugangsberechtigung eines Nutzers jederzeit bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu sperren. Dies gilt insbesondere bei:
      - fehlerhaften bzw. unvollständigen Angaben bei der Registrierung,
      - unberechtigter Weitergabe der Benutzerkennung oder des Passwortes,
      - unsachgemäßer bzw. missbräuchlicher Nutzung, insbesondere bei Verstoß gegen diese AGB (s. a. unter 5.) oder geltendes Recht,
      - fehlende Verwendung der Benutzerkennung über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten,
      - Kündigung des Nutzungsvertrages.
    2. Auf Antrag des Nutzers wird die SVW über eine Aufhebung der Sperrung bzw. eine neue Berechtigungsvergabe entscheiden.
    3. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von einer Woche kündigen. Die SVW kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine Mitteilung in Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund beleibt unberührt.
  7. Einsatz Dritter, Übertragung von Rechten und Pflichten
    Der Portalbetreiber ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
  8. Haftung, Freistellung der SVW
    1. Die SVW, ihre Organmitglieder, Mitarbeiter, Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit und Verbindlichkeit der Leitungsauskunft (s. insbesondere 3.6.), die ständige Verfügbarkeit und Störungsfreiheit der LAI. Die SVW weist darauf hin, dass sich zeitweilige Beschränkungen, Systemüberlastung oder Wartungsmaßnahmen ergeben können.
    2. Die Haftung der SVW für schuldhaft verursachte Schäden im Rahmen der Leitungsauskunft ist ausgeschlossen, soweit dieser Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie anderen Gefährdungstatbeständen (Haftpflichtgesetz und Produkthaftungsgesetz). Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung der SVW, ihrer Organmitglieder, Mitarbeiter sowie ihrer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
    3. Falls Dritten aufgrund einer dem Nutzer erteilten Auskunft nach dieser Vereinbarung Schäden zugefügt werden, stellt der Nutzer die SVW von etwaigen Schadenersatzansprüchen frei, es sei denn, die Schäden wurden innerhalb des Haftungsrahmens von Ziff. 7.2. verursacht.
    4. Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die verbleibende Haftung der SVW auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. Es handelt sich dabei um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzung für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.
    5. Im Übrigen ist die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) - ausgeschlossen.
    6. Die vorstehenden Haftungsbestimmungen finden auf die eigene Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der SVW gegenüber dem Nutzer entsprechende Anwendung.
  9. Datenschutz
    1. Die SVW wird die im Zusammenhang mit der Durchführung dieser AGB erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Datenverarbeitung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Bundes- und Landesrecht) verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Belange der Auskunftserteilung notwendig ist. Die SVW wird die Daten weder zu Zwecken der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten/nutzen, noch sie an Dritte verkaufen oder anderweitig vermarkten.
    2. Der Nutzer ist einverstanden mit der Speicherung seiner persönlichen Daten und Benutzerkennungen sowie der Mitschriften aller Zugriffe auf den Internetservice LAI und deren Auswertung im Schadens- bzw. Missbrauchsfall für die Laufzeit des Nutzungsvertrages bzw. dem Ende von Rechtstreitigkeiten.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Die SVW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesen AGB auf einen Dritten zu übertragen, soweit der Dritte die Gewähr dafür bietet, die Verpflichtungen erfüllen zu können und insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gewährleistet ist.
    2. Zukünftige Änderungen dieser Bedingungen wird die SVW dem Nutzer in geeigneter Weise bekannt geben. Änderungen sind insbesondere möglich, soweit dadurch die Anpassung an gänderte gesetzliche Rahmenbedingungen, allgemein anerkannte Regeln der Technik, kommerzielle Regeln oder behördliche bzw. gerichtliche Entscheidungen erfolgt. Sollten einzelne Regelungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt.
    3. Sollte eine der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
    4. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Ort der Maßnahme.
Wilsdruff, 18.09.2012
Leitungsauskunft Privat
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