Nutzungsbedingungen Leitungsauskunft

Allgemeine Bedingungen der Stadtwerke Zittau GmbH über die internetgestützte Bereitstellung von Informationen zur Lage von Ver- und Entsorgungsanlagen – Vertragskundenzugang

  1. Regelungsgegenstand
    1. Diese Allgemeinen Bedingungen (nachfolgend AB) regeln die unentgeltliche Auskunft über die internetgestützte Anwendung „Leitungsauskunft über Internet“ (nachfolgend LAI). Umfasst sind Ver- und Entsorgungsanlagen, die von der Stadtwerke Zittau GmbH selbst oder im Rahmen von Betriebsführungen oder Dienstleistungen für Dritte betrieben werden. Die Auskunft nach diesen AB dient allein der Abwendung von Gefahren sowie dem Schutz der von der Auskunft erfassten Ver- und Entsorgungsanlagen im Rahmen von Bauvorhaben.
    2. Die von der Stadtwerke Zittau GmbH erteilte Auskunft hat eine Gültigkeit von 3 Monaten nach Auskunftserteilung (maßgebend ist das Ausgabedatum auf den bereitgestellten Bestandsplänen). Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums hat der Nutzer eine neue Auskunft einzuholen.
  2. Nutzerkennung und Passwort
    1. Der Zugang zur LAI wird über eine Nutzerkennung sowie ein Passwort geschützt, welche durch die Stadtwerke Zittau GmbH turnusmäßig geändert werden können.
    2. Die Registrierung des Nutzers erfolgt über ein Web-Formular, wobei der Nutzer für den weiteren Zugang zur LAI diese AB zur Kenntnis nehmen und bestätigen muss.
  3. Auskunft
    1. Die über die Eingabemaske der LAI vom Nutzer einzugebenden bzw. auszuwählenden Daten werden von der Stadtwerke Zittau GmbH zum Zweck der Auskunftserteilung erfasst. Dazu zählen insbesondere:
      • Ansprechpartner (Nutzer),
      • Ort der Maßnahme (Gemeinde; Gemarkung und Flurstück bzw. Ortsteil, Straße und Hausnummer) und
      • Beschreibung der Maßnahme (Art der Maßnahme, Baubeginn, Bauende) und
      • Versandart.
    2. Für die Navigation zum Ort der Maßnahme werden ggf. Daten aus Quellen Dritter (Koordinatendaten, Luftbilder etc.) zur Verfügung gestellt. Die Stadtwerke Zittau GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit dieser Daten.
    3. Die Auskunft wird dem Nutzer als pdf-Dokument in einem zip- Dateiarchiv als Download bereitgestellt. Der Nutzer verpflichtet sich, die bereitgestellten Unterlagen nur zur Durchführung der von ihm angegebenen Baumaßnahme zu verwenden. Folgende Unterlagen werden dem Nutzer mit jeder Auskunft bereitgestellt:
      • Zusammenfassung der Anfrage,
      • Formular Auskunftserteilung mit Daten zur Anfrage,
      • Merkblätter I und II,
      • Bestandspläne über die jeweiligen Medien,
      • ggf. Detaildarstellungen der Bestandspläne.
    4. Die in den Bestandsplänen gemäß Ziffer 3.3. enthaltenen Angaben und Maßzahlen hinsichtlich Lage und Verlegungstiefe können von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen.
    5. Sämtliche dem Nutzer im Rahmen der Auskunft zur Verfügung gestellten Daten stehen im Eigentum bzw. im Nutzungsrecht der Stadtwerke Zittau GmbH.
    6. In den von der Auskunft umfassten Gebieten können sich zusätzlich Netze bzw. Ver- und Entsorgungsanlagen anderer Netzbetreiber bzw. anderer Versorgungsunternehmen befinden, über deren Lage sich der Nutzer gesondert zu informieren hat.
  4. Pflichten des Nutzers
    1. Der Nutzer ist für die ordnungsgemäße und fehlerfreie Ausgabe der Auskunft über die von ihm verwendeten IT-Einrichtungen selbst verantwortlich. Die Stadtwerke Zittau GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden und Folgeschäden, die dem Nutzer aufgrund mangelhafter Hard-/Softwareausstattung entstehen. Über die Voraussetzungen bzw. entsprechenden Änderungen hinsichtlich der einzusetzenden Hard-/Software hat sich der Nutzer regelmäßig über die Anwendung LAI zu informieren.
    2. Der Nutzer verpflichtet sich,
      • seine persönlichen Nutzerkennungen sowie Passworte vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte zu schützen bzw. diese unverzüglich zu ändern bzw. von der Stadtwerke Zittau GmbH ändern zu lassen, wenn die Vermutung einer unberechtigten Kenntnis der Nutzerkennungen bzw. Passworte durch Dritte besteht,
      • für die Benutzeradministration gegenüber der Stadtwerke Zittau GmbH einen Ansprechpartner zu benennen,
      • die im Rahmen der Auskunft bereitgestellten Unterlagen bzw. Daten nur zu den in diesen AB genannten Zwecken und Bedingungen zu nutzen und diese vertraulich zu behandeln.
    3. Änderungen auf Seiten des Nutzers sind, soweit für die Registrierung in der Anwendung LAI bzw. für die Auskunft relevant, unverzüglich und unaufgefordert der Stadtwerke Zittau GmbH mitzuteilen.
    4. Bei jeder Auskunft hat der Nutzer in eigener Verantwortung die bereitgestellten Unterlagen – insbesondere die Bestandspläne – auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen. Sind die übergebenen Unterlagen ersichtlich unvollständig oder in sonstiger Weise fehlerhaft (z. B. fehlende Topographie bzw. fehlender Leitungsbestand), so hat dies der Nutzer der Stadtwerke Zittau GmbH unverzüglich mitzuteilen und die Auskunft unmittelbar bei der Stadtwerke Zittau GmbH einzuholen. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass die Anfrage über LAI erfolglos geblieben ist oder Störungen während der Anwendung aufgetreten sind.
  5. Sperrung des Nutzerzugangs
    1. Die Stadtwerke Zittau GmbH ist berechtigt, die Zugangsberechtigung eines Nutzers jederzeit zu sperren. Dies gilt insbesondere bei:
      • fehlerhaften bzw. unvollständigen Angaben bei der Registrierung,
      • unberechtigter Weitergabe der Nutzerkennung oder des Passwortes,
      • unsachgemäßer bzw. missbräuchlicher Nutzung,
      • fehlender Verwendung der Nutzerkennung über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten.
    2. Auf Antrag des Nutzers wird die Stadtwerke Zittau GmbH über eine Aufhebung der Sperrung bzw. eine neue Berechtigungsvergabe entscheiden.
  6. Gewährleistung, Haftung
    1. Die Stadtwerke Zittau GmbH übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit und Störungsfreiheit der LAI. Im Fall von Störungen wird sich die Stadtwerke Zittau GmbH bemühen, die LAI umgehend wieder zur Verfügung zu stellen.
    2. Obwohl die Stadtwerke Zittau GmbH jede Anstrengung unternimmt, die LAI von Viren frei zu halten, kann keine Garantie für das Nichtvorhandensein von Viren auf den Internetseiten gegeben werden. Der Nutzer muss daher zu seinem eigenen Schutz die notwendigen Schritte unternehmen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen einleiten.
    3. Die Haftung der Stadtwerke Zittau GmbH sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden im Rahmen der Auskunft ist ausgeschlossen, soweit diese Schäden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung der Stadtwerke Zittau GmbH sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt.
    4. Falls Dritten aufgrund einer dem Nutzer erteilten Auskunft nach diesen AB durch die Stadtwerke Zittau GmbH bzw. deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Schäden zugefügt werden, stellt der Nutzer die Stadtwerke Zittau GmbH von etwaigen Schadenersatzansprüchen frei, es sei denn, die Schäden wurden innerhalb des Haftungsrahmens von Ziffer 5.3. verursacht.
  7. Datenschutz
    1. Die Stadtwerke Zittau GmbH wird die im Zusammenhang mit der Durchführung dieser AB erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Auskunftserteilung gem. Ziffer 1.1. unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten und nutzen, soweit dies für Belange der Auskunftserteilung notwendig ist.
    2. Der Nutzer ist einverstanden mit der Speicherung seiner persönlichen Daten sowie der Mitschrift aller Zugriffe auf die LAI und deren Auswertung im Schadens- bzw. Missbrauchsfall.
  8. Schlussbestimmungen
    1. Zukünftige Änderungen dieser AB wird die Stadtwerke Zittau GmbH dem Nutzer in geeigneter Weise bekannt geben. Änderungen sind insbesondere möglich, soweit dadurch eine Anpassung an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen, allgemein anerkannte technische oder kommerzielle Regeln oder behördliche bzw. gerichtliche Entscheidungen erfolgt. Sollten einzelne Regelungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt.
    2. Die Stadtwerke Zittau GmbH ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesen AB auf einen Dritten zu übertragen, soweit der Dritte die Gewähr dafür bietet, die Verpflichtungen erfüllen zu können und insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gewährleistet ist.
    3. Gerichtsstand ist Zittau.

Stand 9. Dezember 2019
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