Allgemeine Bedingungen (AB) der Kommunalen Versorgungsgesellschaft mbH (KVL) über die internetgestützte Bereitstellung von Informationen zur Lage von Ver- und Entsorgungsanlagen


  1. 1. Regelungsgegenstand
    1. 1.1. Diese Allgemeinen Bedingungen (AB) regeln die unentgeltliche Auskunft über Ver- und Entsorgungsanlagen der KVL über die Plattform „Leitungs-Auskunft über Internet“ (im Folgenden: LAI). Erfasst sind Ver- und Entsorgungsanlagen, die von der KVL betrieben werden. Die Auskunft nach diesen Bedingungen dient ausschließlich der Abwendung von Gefahren sowie dem Schutz der von der Auskunft erfassten Ver- und Entsorgungsanlagen im Rahmen von Bauvorhaben.
    2. 1.2. Die von der KVL erteilte Auskunft hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab dem Ausgabedatum, das auf den bereitgestellten Bestandsplänen vermerkt ist. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums ist der Nutzer verpflichtet, eine neue Auskunft einzuholen.

  2. 2. Registrierung, Benutzerkennung und Passwort
    1. 2.1. Der Zugang zur LAI ist durch eine Benutzerkennung und ein Passwort geschützt. Die KVL kann diese Daten regelmäßig ändern, um die Sicherheit des Zugangs zu gewährleisten.
    2. 2.2. Die Registrierung erfolgt über eine auf der Plattform LAI bereitgestellte Eingabemaske. Der Nutzer muss die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen zur Kenntnis nehmen und bestätigen, bevor er Zugang zur Plattform erhält.

  3. 3. Leitungsauskunft
    1. 3.1. Der Nutzer gibt die erforderlichen Daten, insbesondere Angaben zu Nutzer, Ansprechpartner, Ort der Maßnahme (Gemeinde, Gemarkung, Flurstück bzw. Ortsteil, Straße und Hausnummer) sowie eine Beschreibung der Maßnahme (Art der Maßnahme, Baubeginn, Bauende) und die gewünschte Versandart, über die Eingabemaske der LAI ein. Die KVL erfasst diese Daten zur Auskunftserteilung.
    2. 3.2. Der Nutzer erklärt, dass die Planauskunft ein Grundstück betrifft, das sich in seinem Eigentum befindet, oder dass er ausdrücklich vom Eigentümer zur Einholung der Planauskunft berechtigt wurde. Auf Verlangen der KVL hat der Nutzer dies in geeigneter Weise nachzuweisen.
    3. 3.3. Zur Navigation zum Ort der Maßnahme können ggf. Daten Dritter (z. B. Koordinatendaten, Luftbilder) bereitgestellt werden. Die KVL übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit dieser Daten.
    4. 3.4. Die Leitungsauskunft wird dem Nutzer als PDF-Dokument in einem ZIP-Dateiarchiv zum Download bereitgestellt. Der Nutzer verpflichtet sich, die bereitgestellten Unterlagen nur zur Durchführung der angegebenen Baumaßnahme zu verwenden. Folgende Unterlagen werden dem Nutzer zur Verfügung gestellt: Zusammenfassung der Anfrage, Formblatt Leitungsauskunft mit den entsprechenden Daten zur Anfrage, Merkblätter, Bestandspläne über die jeweiligen Medien sowie ggf. Detaildarstellungen der Bestandspläne.
    5. 3.5. Die in den Bestandsplänen enthaltenen Angaben zur Lage und Verlegungstiefe der Leitungen können von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen. Die genaue Lage und der Verlauf der Leitungen sind daher in jedem Fall durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (z. B. Ortung, Querschläge, Suchschlitze, Handschachtung) festzustellen. Die mit der Leitungsauskunft übermittelten Hinweise in den Merkblättern sind unbedingt zu beachten.
    6. 3.6. Alle im Rahmen der Leitungsauskunft bereitgestellten Daten stehen im Eigentum und/oder unter dem Nutzungsrecht der KVL.
    7. 3.7. In den von der Leitungsauskunft erfassten Gebieten können sich auch Ver- und Entsorgungsanlagen anderer Netzbetreiber oder Versorgungsunternehmen befinden. Der Nutzer ist verpflichtet, sich über deren Lage gesondert zu informieren.

  4. 4. Pflichten des Nutzers
    1. 4.1. Der Nutzer ist selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße und fehlerfreie Ausgabe der Leitungsauskunft auf den von ihm verwendeten IT-Einrichtungen. Die KVL übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf mangelhafte Hardware- oder Softwareausstattung des Nutzers zurückzuführen sind. Über die Anforderungen an die einzusetzende Hard- und Software sowie mögliche Änderungen muss sich der Nutzer regelmäßig auf der Plattform LAI informieren.
    2. 4.2. Der Nutzer verpflichtet sich:
      • seine persönlichen Benutzerkennungen und Passwörter vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Im Falle des Verdachts einer unbefugten Kenntnisnahme Dritter sind die Kennungen und Passwörter unverzüglich zu ändern oder von der KVL ändern zu lassen,
      • gegenüber der KVL einen Ansprechpartner für die Benutzeradministration zu benennen,
      • die bereitgestellten Unterlagen und Daten ausschließlich zu den in diesen AB festgelegten Zwecken zu nutzen und vertraulich zu behandeln.
    3. 4.3. Änderungen auf Seiten des Nutzers, die für die Registrierung auf der Plattform LAI oder die Leitungsauskunft relevant sind, sind der KVL unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
    4. 4.4. Der Nutzer ist verpflichtet, die bereitgestellten Unterlagen, insbesondere die Bestandspläne, auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu überprüfen. Sind die Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft (z. B. fehlende Topographie oder Leitungsbestände), hat der Nutzer dies der KVL unverzüglich mitzuteilen und eine neue Auskunft einzuholen. Dies gilt auch, wenn die Anfrage über LAI erfolglos bleibt oder technische Störungen auftreten.

  5. Sperrung der Benutzerlegitimation
    1. 5.1. Die KVL ist berechtigt, die Zugangsberechtigung eines Nutzers jederzeit zu sperren, insbesondere bei:
      • fehlerhaften oder unvollständigen Angaben bei der Registrierung,
      • unbefugter Weitergabe der Benutzerkennung oder des Passworts,
      • unsachgemäßer oder missbräuchlicher Nutzung,
      • fehlender Nutzung der Benutzerkennung über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten.
    2. 5.2. Auf Antrag des Nutzers entscheidet die KVL über eine Aufhebung der Sperrung oder eine Neuzuteilung der Berechtigung.

  6. 6. Gewährleistung, Haftung
    1. 6.1. Die KVL übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit und störungsfreie Funktion der LAI.
    2. 6.2. Die KVL bemüht sich, die Plattform virenfrei zu halten, kann jedoch keine Garantie für die vollständige Virenfreiheit geben. Der Nutzer ist verpflichtet, zum eigenen Schutz angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
    3. 6.3. Die Haftung der KVL und ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung der KVL auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt.
    4. 6.4. Der Nutzer stellt die KVL von etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die durch eine dem Nutzer erteilte Auskunft verursacht wurden, es sei denn, die Schäden wurden von der KVL vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

  7. 7. Datenschutz
    1. 7.1. Die KVL verarbeitet und nutzt die im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Allgemeinen Bedingungen erhobenen oder zugänglich gemachten Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, soweit dies für die Auskunftserteilung erforderlich ist. Die KVL verwendet die Daten nicht zu Werbezwecken, zur Markt- oder Meinungsforschung und gibt sie nicht an Dritte weiter.
    2. 7.2. Der Nutzer erklärt sich mit der Speicherung seiner persönlichen Daten, Benutzerkennungen sowie der Protokolle sämtlicher Zugriffe auf den Internetservice LAI und deren Auswertung im Falle eines Schadens- oder Missbrauchsfalles einverstanden.

  8. 8. Schlussbestimmungen
    1. 8.1. Zukünftige Änderungen dieser Bedingungen wird die KVL dem Nutzer in geeigneter Weise bekannt geben. Änderungen erfolgen insbesondere zur Anpassung an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen, technische oder kommerzielle Standards oder behördliche bzw. gerichtliche Entscheidungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    2. 8.2. Die KVL ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Bedingungen auf einen Dritten zu übertragen, sofern dieser die notwendigen technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt.
    3. 8.3. Gerichtsstand ist Weißwasser.
Stand November 2024
Leitungsauskunft Privat


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