Registrierung

Bevor Sie oder Ihre Mitarbeiter Anfragen im System stellen können, müssen Sie sich für das Portal registrieren. Die Registrierung und die spätere Nutzung der Anwendung ist für Sie kostenlos.
Geben Sie bitte die Daten zu Ihrer Firma und Ihrer Person ein. Als Ausführender der Registrierung agieren Sie fortan als Hauptansprechpartner für Ihre Firma.

Sie können nach erfolgreicher Registrierung noch weitere Mitarbeiter im System eintragen, die dann auch im Namen Ihrer Firma Anfragen stellen können.



Nutzungsbedingungen der COMTEC Bautzen GmbH für die Anwendung der Online-Leitungsauskunft "Leitungsauskunft via Internet" (nachfolgend "LAI")


  1. Geltungsbereich und Änderungen der Nutzungsbedingungen
    1. Die Beteiligungs- und Betriebsgesellschaft Bautzen mbH (nachfolgend "Portalbetreiber") übermittelt durch das Online-Planauskunftsportal LAI Anfragen aufgrund von Bau- oder Planungsmaßnahmen zu Auskünften über Betriebsanlagen der COMTEC Bautzen GmbH an die im LAI genannten teilnehmenden Eigentümer bzw. Betreiber der Versorgungsanlagen (nachfolgend "Netzbetreiber") sowie deren jeweiligen Auskünfte.
    2. Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für jegliche Nutzung des LAI. Entgegenstehende oder zusätzliche Bedingungen von Behörden oder privaten, natürlichen oder juristischen Personen, die das LAI nutzen (nachfolgend "Nutzer"), gelten nicht, auch wenn der Portalbetreiber ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn und soweit der Portalbetreiber ihnen schriftlich und ausdrücklich ganz oder teilweise zugestimmt hat.
    3. Der Portalbetreiber behält es sich vor, die Nutzungsbedingungen zu ändern. Der Portalbetreiber wird den Nutzer hierüber rechtzeitig im Voraus informieren. Der Nutzer hat innerhalb angemessener Frist die Möglichkeit, die geänderten Bedingungen vor der Fortsetzung der Nutzung des LAI zu akzeptieren oder die Nutzung des LAI zu unterlassen.
  2. Anmeldung, Gegenstand und Dienste des LAI
    1. Die Nutzung des LAI setzt eine Online-Registrierung des Nutzers voraus. Sofern der Nutzer keine natürliche Person ist, kann er sich nur durch eine von ihm hierzu uneingeschränkt bevollmächtigte natürliche Person (nachfolgend "Bearbeiter") registrieren lassen. Der Bearbeiter ist der Erfüllungsgehilfe des Nutzers gegenüber dem Portalbetreiber und den Netzbetreibern.
    2. Zur Registrierung hat der Nutzer bzw. der Bearbeiter die im Registrierungsformular vorhandenen Eingabefelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Durch die Bestätigung seiner Eingaben registriert sich der Nutzer bzw. registriert der Bearbeiter den Nutzer. Mit der Registrierung kommt zwischen dem Nutzer und dem Portalbetreiber der Vertrag über die Nutzung des LAI (nachfolgend "Nutzungsvertrag") auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen zustande. Das vom Nutzer bzw. vom Bearbeiter angegebene Kennwort ist von diesem geheim zu halten. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
    3. Alle von einem Netzbetreiber aufgrund einer Anfrage an den Nutzer übermittelten Pläne und Karten sowie alle sonstigen Informationen und Unterlagen zu Versorgungsanlagen (nachfolgend „Planauskunft“) beziehen sich nur auf Versorgungsanlagen der im LAI namentlich benannten Netzbetreiber. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei diesen gesondert einzuholen.
    4. Das LAI umfasst folgende Funktionen:
      • Die Ermittlung der Zuständigkeit unter den im LAI namentlich benannten Netzbetreibern. Ein Netzbetreiber ist nur dann zuständig, wenn eine Bau- oder Planungsmaßnahme in seinem Netzgebiet erfolgen soll.
      • Sofern ein Netzbetreiber zuständig ist: Die Bereitstellung von Auskünften über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Versorgungsanlagen bzw. deren Sicherheitszonen in dem vom Nutzer / Bearbeiter angegebenen Bereich der Bau- oder Planungsmaßnahme.
      • Auf besondere Veranlassung des Nutzers: Die automatische Weiterleitung von Planauskünften per E-Mail an die vom Nutzer angegebenen E-Mail-Adressen.
    5. Die im LAI enthaltene E-Mail-Weiterleitungsfunktion an vom Nutzer benannte EMail-Adressen beschränkt sich nur auf das Abschicken der E-Mails. Die Überprüfung der Richtigkeit von E-Mail-Adressen und die Sicherstellung und eines erfolgreichen Zugangs von E-Mails ist Sache des Nutzers.
  3. Pflichten des Nutzers bei der Anwendung des LAI
    1. Der Nutzer ist für die ordnungsgemäße Anwendung des LAI selbst verantwortlich. Der Nutzer hat alle Angaben zur Anwendung des LAI auf der LAI-Website zu berücksichtigen. Wesentlich für eine ordnungsgemäße Anwendung ist insbesondere die wahrheitsgemäße, richtige und vollständige Eingabe bzw. Auswahl der Daten und Informationen durch den Nutzer. Dazu zählt auch die zutreffende Auswahl der für die Breite der Sicherheitszonen der Versorgungsanlagen maßgeblichen Kategorie der jeweiligen Bau- oder Planungsmaßnahme. Der Nutzer ist in jedem Einzelfall zu einer Überprüfung verpflichtet, ob der von ihm vorgesehene Maßnahmenbereich, tatsächlich mit dem im LAI optisch angezeigten geografischen Bereich übereinstimmt. Sofern Unstimmigkeiten zwischen den Angaben des Nutzers Bearbeiters und der optischen Anzeige im LAI auftreten ist der Nutzer zur Einholung einer Planauskunft auf dem Postwege verpflichtet.
    2. Der Nutzer hat die Systemvoraussetzungen im LAI vor Stellung einer Anfrage zu beachten. Der Nutzer ist für die Aktualität und Funktionalität der von ihm eingesetzten Hard- und Software im Hinblick auf die ordnungsgemäße Ausgabe der Geodaten selbst verantwortlich. Über geänderte Voraussetzungen hinsichtlich der einzusetzenden Hard- und Software hat sich der Nutzer vor Stellung einer Anfrage Kenntnis zu verschaffen.
    3. Der Nutzer ist nicht berechtigt, das LAI unzumutbar oder übermäßig zu nutzen, zu modifizieren, zu blockieren oder in sonstiger Weise zu stören. Ohne vorherige Zustimmung des Portalbetreibers dürfen die Inhalte des LAI nicht kopiert, verbreitet oder Screenshots oder Hardcopies davon erstellt werden. Der Portalbetreiber hält alle Rechte am LAI und behält sich bei Verletzung dieser Rechte jegliche Ansprüche vor.
  4. Verantwortung von Portalbetreiber und Nutzer hinsichtlich der Verwendung von Planauskünften
    Der Portalbetreiber übernimmt keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm von den Netzbetreibern zur Verfügung gestellten Planauskünfte. Durch den Abschluss dieses Nutzungsvertrages oder durch die Nutzung des LAI werden die Pflichten des Nutzers / Bearbeiters als Beteiligter an einer Baumaßnahme hinsichtlich der von ihm hierbei zu erfüllenden Verkehrssicherungsmaßnahmen weder ausgeschlossen noch einschränkt. Dies gilt gleichermaßen für die Haftung des Nutzers / Bearbeiters im Falle einer Verletzung dieser Pflichten.
  5. Verfügbarkeit des LAI
    Das LAI steht als besonderer Service der teilnehmenden Netzbetreiber im Rahmen der Serververfügbarkeit für den Nutzer kostenfrei zur Verfügung. Es besteht keinerlei Pflicht des Portalbetreibers zur permanenten Zurverfügungstellung des LAI. Der Portalbetreiber weist darauf hin, dass sich zeitweilige Beschränkungen oder Beeinträchtigungen des LAI insbesondere durch technische Störungen, Systemüberlastung oder Wartungsmaßnahmen ergeben können.
  6. Einsatz Dritter, Übertragung von Rechten und Pflichten
    1. Der Portalbetreiber ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
    2. Der Portalbetreiber ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall hat der Nutzer das Recht, den Nutzungsvertrag nach Mitteilung der Übertragung per E-Mail binnen einer Frist von zwei Wochen beim Portalbetreiber zu kündigen.
    3. Zu einer Übertragung von Rechten oder Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag ist der Nutzer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Portalbetreibers berechtigt.
  7. Haftung
    1. Der Portalbetreiber haftet dem Nutzer (auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer eigenen fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso uneingeschränkt haftet der Portalbetreiber bei Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel seine Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).
    2. Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die verbleibende Haftung des Portalbetreibers auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. Es handelt sich dabei um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzung für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.
    3. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.
    4. Die vorstehenden Haftungsbestimmungen finden auf die eigene Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Portalbetreibers gegenüber dem Nutzer entsprechende Anwendung.
  8. Sperrung des Zugangs, Kündigung
    1. Der Portalbetreiber kann den Nutzer von der Nutzung des LAI durch Sperrung des Zugangs ausschließen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt oder wenn der Portalbetreiber ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Ein solches berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Registrierung des Nutzers unter falschen Angaben erfolgt ist oder das Kennwort nicht geheim gehalten wurde.
    2. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von einer Woche kündigen. Der Portalbetreiber kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine Mitteilung in Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  9. Datenschutz
    1. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungsauskunft finden Sie unter www.comtec-bautzen.de/datenschutzerklaerung/.
  10. Datenschutz
    1. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden,
      • dass alle von ihm im Rahmen der Registrierung und der Nutzung des LAI eingegebenen Daten durch den Portalbetreiber zur Erfüllung des Nutzungsvertrages auf Datenverarbeitungsanlagen gespeichert, verändert und genutzt werden und
      • dass alle von ihm im Rahmen der Registrierung und der Nutzung des LAI eingegebenen Daten durch den Portalbetreiber an die Netzbetreiber übermittelt und von diesen zur Bearbeitung und Erteilung von Planauskünften gespeichert, verändert und genutzt werden.
    2. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieser Vereinbarung auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Das LAI enthält Links zu anderen Websites. Für die Datenschutzprinzipien oder den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
  11. Sonstige Bestimmungen
    1. Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Portalbetreibers. Dies gilt entsprechend für die Änderung oder Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Die Textform genügt hierfür nicht.
    2. Sofern der Nutzer Kaufmann, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Essen. Für die Beziehung zwischen dem Portalbetreiber und dem Nutzer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Vorstehendes gilt entsprechend für Regelungslücken.
    4. Mit keiner Regelung aus diesen Nutzungsbedingungen ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.
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