Nutzungsbedingungen des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Mühlhausen und Umland (ZVA) für die Anwendung der Online-Leitungsauskunft „Leitungsauskunft via Internet“ (nachfolgend „LAI“)

Stand: 30. November 2018

  1. Geltungsbereich und Änderungen der Nutzungsbedingungen
    1. Der ZVA (nachfolgend „Portalbetreiber“) übermittelt durch das Online-Planauskunftsportal LAI Anfragen aufgrund von Bau- oder Planungsmaßnahmen zu Auskünften über Entsorgungsanlagen an die im LAI genannten teilnehmenden Eigentümer bzw. Betreiber der Entsorgungsanlagen (nachfolgend „ZVA“) sowie deren jeweiligen Auskünfte.

      Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für jegliche Nutzung des LAI. Entgegenstehende oder zusätzliche Bedingungen von Behörden oder privaten natürlichen oder juristischen Personen, die das LAI nutzen (nachfolgend „Nutzer“), gelten nicht, auch wenn der Portalbetreiber ihnen nicht ausdrücklich wider- spricht. Sie gelten nur, wenn und soweit der Portalbetreiber ihnen schriftlich und ausdrücklich ganz oder teilweise zugestimmt hat.
    2. Der Portalbetreiber behält es sich vor, die Nutzungsbedingungen zu ändern. Der Portalbetreiber wird den Nutzer hierüber rechtzeitig im Voraus informieren. Der Nutzer hat innerhalb angemessener Frist die Möglichkeit, die geänderten Bedingungen vor der Fortsetzung der Nutzung des LAI zu akzeptieren oder die Nutzung des LAI zu unterlassen.
  2. Anmeldung, Gegenstand und Dienste des LAI
    1. Die Nutzung des LAI setzt eine Online-Registrierung des Nutzers voraus. Sofern der Nutzer keine natürliche Person ist, kann er sich nur durch eine von ihm hierzu uneingeschränkt bevollmächtigte natürliche Person (nachfolgend „Bearbeiter“) registrieren lassen. Der Bearbeiter ist der Erfüllungsgehilfe des Nutzers gegenüber dem Portalbetreiber und den Netzbetreibern.
    2. Zur Registrierung hat der Nutzer bzw. der Bearbeiter die im Registrierungsformular vorhandenen Eingabefelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Durch die Bestätigung seiner Eingaben registriert sich der Nutzer bzw. registriert der Bearbeiter den Nutzer. Mit der Registrierung kommt zwischen dem Nutzer und dem Portalbetreiber der Vertrag über die Nutzung des LAI (nachfolgend „Nutzungsvertrag“) auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen zustande. Das vom Nutzer bzw. vom Bearbeiter angegebene Kennwort ist von diesem geheim zu halten. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
    3. Alle von dem ZVA aufgrund einer Anfrage an den Nutzer übermittelten Pläne und Karten sowie alle sonstigen Informationen und Unterlagen zu Entsorgungsanlagen (nachfolgend „Planauskunft“) beziehen sich nur auf Entsorgungsanlagen des ZVA. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei diesen gesondert einzuholen.
    4. Das LAI umfasst folgende Funktionen:
      • Der ZVA ist nur dann zuständig, wenn eine Bau- oder Planungsmaßnahme in ihrem Netzgebiet erfolgen soll.
      • Sofern der ZVA zuständig ist: Die Bereitstellung von Auskünften über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Entsorgungsanlagen bzw. deren Sicherheitszonen in dem vom Nutzer/Bearbeiter angegebenen Bereich der Bau- oder Planungsmaßnahme.
      • Auf besondere Veranlassung des Nutzers: Die automatische Weiterleitung von Planauskünften per E-Mail an die vom Nutzer angegebenen E-Mail-Adressen.
    5. Die im LAI enthaltene E-Mail-Weiterleitungsfunktion an vom Nutzer benannte EMail-Adressen beschränkt sich nur auf das Abschicken der E-Mails. Die Überprüfung der Richtigkeit von E-Mail-Adressen und die Sicherstellung und eines erfolgreichen Zugangs von E-Mails ist Sache des Nutzers.
  3. Pflichten des Nutzers bei der Anwendung des LAI
    1. Der Nutzer ist für die ordnungsgemäße Anwendung des LAI selbst verantwortlich. Der Nutzer hat alle Angaben zur Anwendung des LAI auf der LAI-Website zu berücksichtigen. Wesentlich für eine ordnungsgemäße Anwendung ist insbesondere die wahrheitsgemäße, richtige und vollständige Eingabe bzw. Auswahl der Daten und Informationen durch den Nutzer. Dazu zählt auch die zutreffende Auswahl der für die Breite der Sicherheitszonen der Entsorgungsanlagen maßgeblichen Kategorie der jeweiligen Bau- oder Planungsmaßnahme. Der Nutzer ist in jedem Einzelfall zu einer Überprüfung verpflichtet, ob der von ihm vorgesehene Maßnahmenbereich, tatsächlich mit dem im LAI optisch angezeigten geografischen Bereich übereinstimmt. Sofern Unstimmigkeiten zwischen den Angaben des Nutzers Bearbeiters und der optischen Anzeige im LAI auftreten ist der Nutzer zur Einholung einer Planauskunft auf dem Postwege verpflichtet.
    2. Der Nutzer hat die Systemvoraussetzungen im LAI vor Stellung einer Anfrage zu beachten. Der Nutzer ist für die Aktualität und Funktionalität der von ihm eingesetzten Hard- und Software im Hinblick auf die ordnungsgemäße Ausgabe der Geodaten selbst verantwortlich. Über geänderte Voraussetzungen hinsichtlich der einzusetzenden Hard- und Software hat sich der Nutzer vor Stellung einer Anfrage Kenntnis zu verschaffen.
    3. Der Nutzer ist nicht berechtigt, das LAI unzumutbar oder übermäßig zu nutzen, zu modifizieren, zu blockieren oder in sonstiger Weise zu stören. Ohne vorherige Zustimmung des Portalbetreibers dürfen die Inhalte des LAI nicht kopiert, verbreitet oder Screenshots oder Hardcopies davon erstellt werden. Der Portalbetreiber hält alle Rechte am LAI und behält sich bei Verletzung dieser Rechte jegliche Ansprüche vor.
  4. Verantwortung von Portalbetreiber und Nutzer hinsichtlich der Verwendung von Planauskünften
    Der Portalbetreiber übernimmt keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm vom ZVA zur Verfügung gestellten Planauskünfte. Durch den Abschluss dieses Nutzungsvertrages oder durch die Nutzung des LAI werden die Pflichten des Nutzers / Bearbeiters als Beteiligter an einer Baumaßnahme hinsichtlich der von ihm hierbei zu erfüllenden Verkehrssicherungsmaßnahmen weder ausgeschlossen noch einschränkt. Dies gilt gleichermaßen für die Haftung des Nutzers / Bearbeiters im Falle einer Verletzung dieser Pflichten.
  5. Verfügbarkeit des LAI
    Das LAI steht als besonderer Service des ZVA im Rahmen der Serververfügbarkeit für den Nutzer kostenfrei zur Verfügung. Es besteht keinerlei Pflicht des Portalbetreibers zur permanenten Zurverfügungstellung des LAI. Der Portalbetreiber weist darauf hin, dass sich zeitweilige Beschränkungen oder Beeinträchtigungen des LAI insbesondere durch technische Störungen, Systemüberlastung oder Wartungsmaßnahmen ergeben können.
  6. Einsatz Dritter, Übertragung von Rechten und Pflichten
    1. Der Portalbetreiber ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
    2. Der Portalbetreiber ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall hat der Nutzer das Recht, den Nutzungsvertrag nach Mitteilung der Übertragung per E-Mail binnen einer Frist von zwei Wochen beim Portalbetreiber zu kündigen.
    3. Zu einer Übertragung von Rechten oder Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag ist der Nutzer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Portalbetreibers berechtigt.
  7. Haftung
    1. Der Portalbetreiber haftet dem Nutzer (auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer eigenen fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso uneingeschränkt haftet der Portalbetreiber bei Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel seine Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).
    2. Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die verbleibende Haftung des Portalbetreibers auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. Es handelt sich dabei um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzung für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.
    3. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.
    4. Die vorstehenden Haftungsbestimmungen finden auf die eigene Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Portalbetreibers gegenüber dem Nutzer entsprechende Anwendung.
  8. Sperrung des Zugangs, Kündigung
    1. Der Portalbetreiber kann den Nutzer von der Nutzung des LAI durch Sperrung des Zugangs ausschließen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt oder wenn der Portalbetreiber ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Ein solches berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Registrierung des Nutzers unter falschen Angaben erfolgt ist oder das Kennwort nicht geheim gehalten wurde.
    2. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von einer Woche kündigen. Der Portalbetreiber kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine Mitteilung in Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  9. Datenschutz
    1. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden,
      • dass alle von ihm im Rahmen der Registrierung und der Nutzung des LAI eingegebenen Daten durch den Portalbetreiber zur Erfüllung des Nutzungsvertrages auf Datenverarbeitungsanlagen gespeichert, verändert und genutzt werden und
      • dass alle von ihm im Rahmen der Registrierung und der Nutzung des LAI eingegebenen Daten durch den Portalbetreiber an den ZVA übermittelt und von dieser zur Bearbeitung und Erteilung von Planauskünften gespeichert, verändert und genutzt werden.
    2. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieser Vereinbarung auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Das LAI enthält Links zu anderen Websites. Für die Datenschutzprinzipien oder den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
  10. Sonstige Bestimmungen
    1. Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Portalbetreibers. Dies gilt entsprechend für die Änderung oder Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Die Textform genügt hierfür nicht.
    2. Sofern der Nutzer Kaufmann, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Essen. Für die Beziehung zwischen dem Portalbetreiber und dem Nutzer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Vorstehenes gilt entsprechend für Regelungslücken.
    4. Mit keiner Regelung aus diesen Nutzungsbedingungen ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

    Kontakt:
    Service-Telefon:03601 434-585
    Ansprechpartner: Herr Stude
    Fax:03601 434-573
    Internet:www.abwasser-muehlhausen.de
    E-Mail:t.stude@abwasser-muehlhausen.de
    Postanschrift:Zweckverband Abwasserentsorgung Mühlhausen und Umland, Windeberger Landstraße 73, 99974 Mühlhausen


Nutzungsbedingungen des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Mühlhausen und Umland (nachfolgend „ZVA“ genannt) für die erteilten Planauskünfte über das zur Verfügung gestellte Planauskunftsportal (nachfolgend „LAI“ genannt)
Stand: 30. November 2018

  1. Geltungsbereich und Änderungen der Nutzungsbedingungen
    1. Der ZVA bietet Dienste zur Auskunft über die Lage ihrer Entsorgungsanlagen gegenüber Dritten (nachfolgend „Nutzer“) an. Der Auskunftsvertrag über die Erteilung einer Auskunft kommt zwischen dem Nutzer und dem ZVA zustande. Dies setzt voraus, dass der Nutzer einen Vertrag mit dem ZVA über die Nutzung des LAI schließt und wenigstens für die Zeit bis zur Erteilung der Auskunft aufrechterhält.
    2. Nachstehende Nutzungsbedingungen gelten unabhängig davon, ob zwischen dem ZVA und dem Nutzer andere Nutzungsbedingungen für die Dienste des LAI vereinbart worden sind. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten auch dann nicht, wenn der ZVA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
    3. Der ZVA behält sich vor, die Nutzungsbedingungen zu ändern. Der ZVA wird den Nutzer hierüber informieren. Der Nutzer hat die Möglichkeit, diese geänderten Bedingungen vor der Fortsetzung der Nutzung des LAI zu Auskunftszwecken zu akzeptieren oder die Nutzung des LAI zu unterlassen.
  2. Gegenstand und Umfang der Planauskunft
    1. Eine Nutzung der von dem ZVA bereitgestellten Informationen im LAI erfolgt ausschließlich zur eigenen Verwendung für Bau- und Planungsmaßnahmen. Eine anderweitige Verwendung durch den Nutzer, z. B. zur Auswertung und Nutzung nur der Hintergrundsituation (Topographie- und Katasterdarstellung) ist unzulässig.
    2. Die Erteilung der Auskunft erfolgt als Hauptleistung des ZVA nach folgenden Maßgaben: Die Auskunft bezieht sich auf das Vorhandensein („betroffen“) oder Nichtvorhandensein („nicht betroffen“) von Entsorgungsanlagen bzw. deren Sicherheitszonen in einem geografischen Bereich, der von dem Nutzer markiert wird (nachfolgend „Maßnahmenbereich“). Es ist zu beachten, dass die Auskunft lediglich wiedergibt, ob im geographischen System Entsorgungsanlagen des ZVA abgebildet sind.
    3. Die Urheberrechte an allen Plänen, Karten, Unterlagen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.
    4. Die Auskunft gibt keine Gewähr der Vollständigkeit und für die aktuelle Richtigkeit, den Maßstab und die Lesbarkeit der ausgehändigten Pläne.
  3. Pflichten des Nutzers bei Verwendung der Planauskunft
    1. Die Angaben können sich nach Herstellung der Entsorgungsanlagen durch Umstände, die der ZVA nicht beeinflussen kann, verändert haben. So können insbesondere Angaben zu Bezugspunkten (Grenzsteine, Gebäudeecken o. ä.), infolge von Neuvermarkung, Neubau usw., von heutigen tatsächlichen Entfernungen deutlich abweichen. Des Weiteren ist mit Änderungen der Tiefenlage gegenüber dem Herstellungszeitpunkt zu rechnen. Aufgrund dessen ist der Nutzer verpflichtet, nach Einholung der Planauskunft zeitnah mit der Baumaßnahme zu beginnen. Ist dies nicht möglich, hat der Nutzer die über das LAI eingeholte Information vor Beginn der Baumaßnahme zu aktualisieren.
    2. Vor dem Erhalt einer vollständigen Planauskunft hat der Nutzer jegliche Bau- oder Planungsmaßnahmen zu unterlassen.
    3. Der Nutzer hat die Kontrollpflicht bzgl. der Eingabe, Vollständigkeit und Lesbarkeit der Auskunft. Im Zweifel besteht die Verpflichtung, sich mit dem ZVA in Verbindung zu setzen. Hierfür werden ihm bei der Erteilung der Planauskunft Kontaktdaten des ZVA angezeigt.
    4. Das Risiko einer Manipulation der von dem ZVA bereitgestellten bzw. übertragenen Daten durch Dritte trägt der Nutzer des LAI.
    5. Der Nutzer ist verpflichtet bei der Bauausführung vor Ort die vollständige Planauskunft vorzuhalten.
    6. Eine Weitergabe der Unterlagen darf nur an berechtigte Dritte – z. B. Subunternehmer – erfolgen. Der Nutzer hat hierbei den Dritten zur vertraulichen Behandlung der zur Verfügung gestellten Daten zu verpflichten und dies auf Verlangen des ZVA nachzuweisen.
    7. Der Nutzer erklärt, dass die Planauskunft sein im Eigentum stehendes Grundstück betrifft bzw. er zum Einholen der Planauskunft vom Eigentümer ausdrücklich berechtigt worden ist. Dies hat er auf Verlangen dem ZVA in geeigneter Weise nachzuweisen.
    8. Der Nutzer verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln.
  4. Einsatz Dritter, Übertragung von Rechten und Pflichten
    1. Der ZVA ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
    2. Der ZVA ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist ohne Zustimmung des Nutzers seine Rechte und Pflichten aus dem Auskunftsvertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
  5. Haftung
    Die Haftung des ZVA aus vertraglichen oder gesetzlichen Haftungsgründen wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; daneben haftet der ZVA auch für eine einfach fahrlässige Verletzung von für die Vertragserfüllung wesentlichen Kardinalpflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Kardinalpflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorher¬sehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Haftungs¬beschränkungen finden auf die Haftung der Organmitglieder, der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des ZVA entsprechende Anwendung.
  6. Höhere Gewalt
    Alle Ereignisse oder Umstände, die sich dem Einfluss des ZVA entziehen und die der ZVA in von ihr nicht zu vertretender Weise die Erfüllung ihrer Vertragspflichten unmöglich oder unzumutbar machen, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streiks und Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und ähnliche Hindernisse befreien den ZVA für die Dauer und den Umfang ihrer Auswir¬kungen von ihren vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten unvorhersehbaren Umstände bei Dritten, denen sich der ZVA zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bedient, eintreten und zu Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der Daten über den ZVA führen, ohne dass diese dies zu vertreten hätten. Gesetzlich begründete Rücktrittsrechte des Nutzers, insbesondere soweit die vorgenannten Ereignisse oder Umstände zu einer unangemessen langen dauernden Befreiung den ZVA von ihren vertraglichen Verpflichtungen führen, bleiben unberührt.
  7. Datenverarbeitung
    Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden personenbezogene Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf Beratung und Betreuung der Kunden der bedarfsgerechten Produktgestaltung erhoben, verarbeitet und genutzt. Der ZVA wird die Daten weder zu Zwecken der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten/nutzen noch sie an Dritte verkaufen oder anderweitig vermarkten.
  8. Sperrung; Beendigung des Nutzungsvertrages zwischen ZVA und Nutzer
    Der ZVA kann den Nutzer von der Erteilung von Planauskünften durch Sperrung des Zugangs ausschließen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt oder wenn der ZVA ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Ein solches berechtigtes Interesse ist insbesondere dann gegeben, wenn die Nutzung der Planauskunft zu anderen als in Ziffer 2 genannten Zwecken erfolgt. Der Nutzer ist einverstanden, dass der ZVA als Portalbetreiber in diesem Fall den Ausschluss des Nutzers von der weiteren Nutzung des LAI verlangen kann.
  9. Schlussbestimmungen
    1. Sollte eine der Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
    2. Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des ZVA. Dies gilt entsprechend für die Änderung oder Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Die Textform genügt hierfür nicht.

    Kontakt:
    Service-Telefon:03601 434-585
    Ansprechpartner: Herr Stude
    Fax:03601 434-573
    Internet:www.abwasser-muehlhausen.de
    E-Mail:t.stude@abwasser-muehlhausen.de
    Postanschrift:Zweckverband Abwasserentsorgung Mühlhausen und Umland, Windeberger Landstraße 73, 99974 Mühlhausen
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Tel:  03601 434571

Fax: 03601 434573

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